Einfach mit Recht fordern und erhalten, was Ihnen zusteht!

Wir beraten Sie zu Art und Höhe der Ihnen zustehenden Schadensersatzforderungen. Mit der Beauftragung einer im Verkehrsrecht versierten Anwaltskanzlei sowie eines unabhängigen KFZ-Sachverständigen wie unserem Kooperationspartner stellen Sie sicher, dass Sie alle Schadenspositionen vollständig ersetzt bekommen, die Ihnen nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zustehen.

Mobile Architektur, Fliegende Bauten betreffend kümmern wir uns ebenfalls um bestmögliche Schadensabwicklung in Zusammenarbeit mit erfahrenen Sachverständigen -Gutachter bundesweit für Sie mit Recht vor Ort-.

Verzichten Sie nicht zugunsten des gegnerischen Haftpflichtversicherers auf den Ersatz wesentlicher Teile der Ihnen entstandenen Schäden. Setzen Sie stattdessen auf unsere Erfahrung und Zielstrebigkeit.
Unser Ziel: Optimale Schadensregulierung – beste Ergebnisse ohne zusätzliche Kosten für Sie

Ihr Problem

Verkehrsunfall mit Sachschaden an Ihrem Kraftfahrzeug passiert?

Eventuell ist sogar ein Personenschaden entstanden?

Wenn Sie in dieser Situation eine schnelle und effektive Schadensabwicklung wünschen, sind Sie hier genau richtig!

Unser Angebot

Individuelle Beratung zur Art und Höhe der Ihnen zustehenden Schadensansprüche

Gegebenenfalls die Vermittlung eines Kfz-Sachverständigen zur Anfertigung eines unabhängigen Sachverständigengutachtens unter Beachtung der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes

Anmeldung Ihrer Schadensersatzansprüche beim gegnerischen Haftpflichtversicherer

Verteidigung gegen ungerechtfertigte Kürzung des Versicherers

Herbeiführung gerichtlicher Klärung bei streitigen Sachverhalten

Ihr Vorteil

macht sich als Gewinn in Ihrem Geldbeutel bemerkbar:

Anwaltliche Schadensabwicklung + unabhängiges Sachverständigengutachten! Durch Beauftragung des unabhängigen KFZ-Sachverständigen stellen Sie sicher, dass die Ihnen zustehenden Reparaturkosten nicht von vornherein zu niedrig angesetzt werden.

Wir übernehmen den gesamten Schriftverkehr mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer. Wir erörtern mit Ihnen die Art und Höhe der Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche, kümmern uns um die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges, beraten Sie bei der Auswahl eines geeigneten Unfallersatztarifes etc.

Was viele Geschädigte nicht wissen: Im Haftpflichtfall ist die außergerichtliche Unfallabwicklung durch den Rechtsanwalt – soweit Sie an dem Unfall keine Schuld tragen – kostenlos.

Ihr gutes Recht –
Nur wer weiß, was ihm zusteht, kann es auch verlangen.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Schadenspositionen, die sie jedoch nur dann vollständig ersetzt erhalten,
wenn sie gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden und Sie an dem Unfall keine Schuld tragen.

Kraftfahrzeugschaden

Der an Ihrem Kraftfahrzeug entstandene Sachschaden steht in den überwiegenden Fällen im Mittelpunkt der Unfallabwicklung.
Als Geschädigter entscheiden Sie grundsätzlich darüber, ob Sie den konkreten Reparaturschaden in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten unter Vorlage einer Reparaturrechnung verlangen (konkrete Schadensberechnung), oder ob Sie auf der Grundlage des Sachverständigengutachtens oder Kostenvoranschlags abrechnen, ohne eine Reparaturrechnung vorzulegen (fiktive Schadensberechnung).

Wichtig hierbei: Sie können auch dann fiktiv abrechnen, wenn Sie Ihr beschädigtes KFZ tatsächlich reparieren lassen, aber die hierfür angefallenen Kosten geringer sind als die im Sachverständigengutachten angesetzten Kosten.

Im Falle eines Totalschadens kommt es für die Höhe des Ihnen zustehenden Schadensersatzanspruches u. a. auf den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des beschädigten Fahrzeugs an. Von entscheidender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass insbesondere die Restwertermittlung im  Sachverständigengutachten auch in einem evtl. Gerichtsverfahren einer gerichtlichen Überprüfung standhält.

Personenschaden

Zu nennen sind hier in erster Linie das Schmerzensgeld, der Verdienstausfallschaden sowie der Haushaltsführungsschaden.

Gutachterkosten

Kosten des Sachverständigengutachtens als Kosten der Feststellung des eingetretenen Schadens sind, soweit Sie an dem Unfall keine Schuld tragen, ebenso vom gegnerischen Haftpflichtversicherer zu ersetzen.

Wichtig hierbei: Lassen Sie sich nicht darauf ein, die Schadenshöhe von einem Sachverständigen des gegnerischen Haftpflichtversicherers feststellen zu lassen. Gemäß dem Sprichwort „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“ wird ein vom gegnerischen Haftpflichtversicherer beauftragter bzw. dort angestellter Sachverständiger wesentlich den Interessen seines Auftraggebers bzw. Arbeitgebers verpflichtet sein.

Von der Besichtigung des Schadens durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer kann daher in der Regel nur gewarnt werden. Beauftragen Sie vielmehr einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen, der nicht im Lager des gegnerischen Haftpflichtversicherers steht.

Unser Kooperationspartner steht Ihnen hierfür gerne zur Verfügung. Damit Sie das erhalten, was Ihnen zusteht!
(Auch im Falle eines Bagatellschadens (unter 500-700 EUR) erstellt er eine einfache Schadenskalkulation, deren Kosten in etwa den Kosten eines Kostenvoranschlags einer Fachwerkstatt entsprechen.)

Nutzungsausfall – Mietwagenkosten

Für die Zeit der Reparatur kann sich der Geschädigte auf Kosten des Schädigers einen Mietwagen nehmen. Vorsicht ist bei Inanspruchnahme sog. Unfallersatztarife geboten, die oft wesentlich teurer als der Normaltarif sind und anschließend mit Hinweis auf die Verpflichtung zur Schadensminderung nur teilweise erstattet werden.
Statt eines Mietwagens kann der Geschädigte auch Nutzungsausfallentschädigung verlangen, Voraussetzung hierfür ist, dass das Kfz tatsächlich unfallbedingt ausgefallen ist und der Geschädigte in der Lage gewesen wäre, es zu nutzen.

Weitere Schäden

Die vorstehenden Schäden stellen nur einen Überblick der häufigsten Schadenspositionen dar. Im konkreten Einzelfall sind zudem Finanzierungskosten, Abschleppkosten, Standgebühren und einige weitere Schadenspositionen zu thematisieren.