Einfach mit Recht erhalten,
was Sie verdient haben

Herzlich willkommen auf der Internetseite der Rechtsanwälte Marc Hagn und Rainer Schwegler, Ihren Rechtsanwälten im Großraum Nürnberg. Selbstverständlich vertreten wir Sie nicht nur am Gerichtsstand Nürnberg sondern bundesweit.

Ziel unserer Tätigkeit ist es, Sie als dauerhaften Partner zu gewinnen, dem wir im Laufe seines Lebens sowohl im unternehmerischen als auch im verbraucherrechtlichen sowie privaten Bereich jederzeit hilfreich zur Seite stehen.

Unser Sekretariat ist montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr besetzt und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr, donnerstags bis 20.00 Uhr. Scheuen Sie sich jedoch nicht, uns auch per Telefax oder per Mail zu kontaktieren.

Da uns als Berater zahlreicher Arbeitnehmer sowie kleinerer mittelständischer Unternehmer deren Zeitknappheit bestens bekannt ist, können wir auch gerne Termine vereinbaren, die bei Ihnen vor Ort stattfinden – nach Absprache auch am Wochenende oder in den späten Abendstunden. Schließlich sehen wir uns als zuverlässiger Rechtsbeistand verpflichtet, Sie jederzeit über den Stand der Dinge zu informieren und Ihre Ideen und Vorstellungen in unsere Tätigkeit mit einfließen zu lassen.

Zivil- und Verbraucherrecht

Die Anwaltskanzlei Hagn & Schwegler berät und vertritt Sie in ausgewählten Bereichen des Zivilrechts wie beispielsweise in Fragen des Familienrechts.

Genauso stehen wir an Ihrer Seite, falls Sie von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten haben und sich nunmehr über die verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten sowie die damit verbundenen Folgen informieren möchten.

Gegen ungerechtfertigte Abmahnungen gehen wir für unsere Mandanten entschlossen vor.

Haben Sie Fragen zu Problemen des Kauf-, Werkvertrags- oder Mietrechts? Wir beraten Sie gern.

Unfallschadensabwicklung

Sie wünschen die schnelle und effektive Schadensregulierung eines Verkehrsunfalls. Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen!

Hilfe für Fondsgeschädigte

Wir helfen in Fällen von Vermögensschäden durch Beratungsfehler beim Erwerb von Zertifikaten oder Anlagefonds wie Medienfonds, Schiffsfonds oder Immobilienfonds.

Unser Service für Unternehmen

Für Unternehmen, denen unverschuldet Mahnkosten entstehen, nachdem fehlerfreie Ware geliefert, ein Gewerk einwandfrei ausgeführt, eine vertraglich vereinbarte Dienstleistung erbracht wurde, übernehmen wir das gesamte Forderungsmanagement und schützen berechtigte Ansprüche an allen deutschen Gerichtsstandorten.

Unser Ziel ist die Kostenneutralität des Mahnverfahrens für Sie als Gläubiger genauso wie der Erhalt der Zahlungsfähigkeit Ihrer Kunden.

Rechtsanwalt Marc Hagn

Tätigkeitsschwerpunkte:

Bank- und Kapitalmarktrecht
Arbeitsrecht
Verkehrsrecht
Internetrecht

Rechtsanwalt Rainer Schwegler

Tätigkeitsschwerpunkte:

Arbeitsrecht
Familienrecht
Allgemeines Zivilrecht
Verkehrs und Ordnungswidrigkeitenrecht

Unser Profil

Im Vordergrund steht für uns das für Sie wirtschaftlich und praktisch sinnvollste Ergebnis zu erreichen. Hierfür stellen wir Ihnen unsere weitreichenden beruflichen und persönlichen Erfahrungen zur Verfügung. Sobald Sie uns den Auftrag erteilen, werden wir alles unternehmen, um Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen.

Nach umfassender Information über die zur Verfügung stehenden Handlungsalternativen, insbesondere unter Berücksichtigung der dabei entstehenden Kosten, entscheiden jedoch immer Sie, wie weiter verfahren werden soll.

Schwerpunktmäßig sind wir auf folgenden Gebieten tätig:

• Allgemeines Zivilrecht • Arbeitsrecht  • Bank- und Kapitalmarktrecht • Familienrecht • Internetrecht • Kaufrecht

• Miet- und Pachtrecht •.Reiserecht • Verkehrsrecht: Verkehrszivilrecht / Unfallregulierungen, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht •.Werkvertragsrecht

Wir setzen uns als Rechtsanwälte seit Jahren erfolgreich für Verbraucher ein, die beim Erwerb einer Kapitalanlage nicht anleger – und anlagegerecht beraten wurden. Selbstverständlich sind wir auch in Fällen behilflich, in welchen eine gerichtliche Durchsetzung kaum erfolgversprechend ist und der Schwerpunkt stattdessen auf der Erzielung einer außergerichtlichen Lösung liegt.

Für Unfallschadensabwicklungen bieten wir Ihnen ein bewährtes Konzept, mit dem sichergestellt ist, dass Sie restlos erhalten, was Ihnen zusteht.

Weitere Informationen:

Die Inanspruchnahme unserer Dienstleistung wird nicht unerheblich von der Frage der Kosten mitbestimmt. In Deutschland ist die Höhe der Anwaltsgebühren seit dem 01.07.2004 gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Höhe der darin enthaltenen Gebühren richtet sich nach dem jeweilige Gegenstands- bzw. Streitwert der Angelegenheit. Eine Abweichung von dieser Gebührenordnung ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch einer schriftlichen Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant.

Die Vereinbarung geringerer als die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG ist nur im außergerichtlichen Bereich erlaubt. Unzulässig ist die Vereinbarung von Erfolgshonoraren. Die Berechnung der Honorare nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert kann indes auf beiden Seiten zu unbefriedigenden Ergebnissen führen. Deshalb bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit der Abrechnung auf Grundlage eines zuvor vereinbarten Stundenhonorars oder einer festen Pauschale an. Pauschalhonorare kommen in der Regel in den Fällen in Betracht, in denen aus unserer Sicht der voraussichtliche Arbeits- und Zeitaufwand abschätzbar ist. Selbstverständlich kalkulieren wir für Sie vor jedem Prozessbeginn das Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung, um Ihnen Überraschungen zu ersparen.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wickeln wir gerne die Korrespondenz für Sie ab. Sprechen Sie uns an, wir erläutern Ihnen gern die zu erwartenden Beratungskosten und helfen, eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

Gerichte:

Bundesarbeitsgericht: www.bundesarbeitsgericht.de

Bundessozialgericht: www.bundessozialgericht.de

Bundesgerichtshof: www.bundesgerichtshof.de

Bundesverfassungsgericht: www.bundesverfassungsgericht.de

Behörden:

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit: www.bmwa.bund.de

Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de

Verbände:

Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.: www.arbeitsgerichtsverband.de

Bundesrechtsanwaltskammer: www.brak.de

Deutscher Anwaltverein: www.anwaltverein.de